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   LSG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2021 - L 9 SO 190/19   

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https://dejure.org/2021,56241
LSG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2021 - L 9 SO 190/19 (https://dejure.org/2021,56241)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04.11.2021 - L 9 SO 190/19 (https://dejure.org/2021,56241)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04. November 2021 - L 9 SO 190/19 (https://dejure.org/2021,56241)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII in Form von Hilfe zur Erziehung in einem Heim bzw. Eingliederungshilfe für junge Volljährige bei der Unterbringung in der Familienwohngruppe einer stationären Einrichtung Kostenerstattungsanspruch des Jugendhilfeträgers beim ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 04.04.2019 - B 8 SO 11/17 R

    Erstattungsanspruch des Jugendamtes als erstangegangenem, aber nur nachrangig

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2021 - L 9 SO 190/19
    Auch eine Zuständigkeitsanmaßung, also ein zielgerichteter Eingriff in fremde Zuständigkeiten, der zum Ausschluss des Erstattungsanspruchs führt (BSG Urteil vom 04.04.2019 - B 8 SO 11/17 R), liegt nicht vor.

    Die Anwendung des Satzes 2 der Vorschrift scheidet aus, wenn der erstattungsverpflichtete Träger eine Entscheidung über Leistungen, wie sie der erstattungsberechtigte Träger erbracht hat, überhaupt nicht mehr treffen kann und darf (BSG Urteil vom 04.04.2019 - B 8 SO 11/17 R).

    Es handelt sich nicht um eine wiederkehrende Leistung; denn erst wenn das Teilhabeziel erreicht ist, ist die Sachleistung vollständig erbracht (BSG Urteil vom 04.04.2019 - B 8 SO 11/17 R).

  • BSG, 26.10.2017 - B 8 SO 12/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit einer Anschlussberufung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2021 - L 9 SO 190/19
    Es kann offen bleiben, ob bei dem Leistungsberechtigten auch eine seelische Behinderung bestand, denn selbst wenn dies der Fall gewesen sein sollte, würde aufgrund der geistigen Behinderung unabhängig davon, welche Behinderung im Vordergrund steht, eine vorrangige Leistungsverpflichtung des nach §§ 97 f SGB XII sachlich und örtlich zuständigen Sozialhilfeträgers bestehen (BSG Urteil vom 26.10.2017 - B 8 SO 12/16 R).

    Zudem ist erforderlich, dass der Einrichtungsträger von der Aufnahme bis zur Entlassung des Hilfeempfängers nach Maßgabe des angewandten Konzepts die Gesamtverantwortung für dessen tägliche Lebensführung übernimmt (BSG Urteil vom 26.10.2017 - B 8 SO 12/16 R).

    Eine Klageerweiterung im Wege der Anschlussberufung, etwa im Hinblick auf weitere Leistungszeiträume, ist nicht zulässig (BSG Urteil vom 26.10.2017 - B 8 SO 12/16 R).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2016 - L 20 SO 476/12

    Streit um die Erstattung von Aufwendungen eines Jugendhilfeträgers für die

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2021 - L 9 SO 190/19
    Nach dem Diagnoseschlüssel ICD 10 F 70 (leichte Intelligenzminderung) besteht bei einem IQ im Bereich von 50 bis 69 eine leichte geistige Behinderung (vgl. hierzu LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 15.02.2016 - L 20 SO 476/12).

    Diese Leistungen umfassen gem. § 54 Abs. 1 SGB XII aF iVm § 55 Abs. 1 SGB IX auch eine stationäre Unterbringung (LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 15.02.2016 - L 20 SO 476/12).

  • BSG, 25.09.2014 - B 8 SO 7/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch des nachrangig

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2021 - L 9 SO 190/19
    Die Klage ist als echte Leistungsklage (§ 54 Abs. 5 SGG) statthaft, denn die Klägerin und der Beklagte stehen als Träger der Jugend- und Sozialhilfe in einem Gleichordnungsverhältnis, so dass ein Verwaltungsakt nicht zu ergehen brauchte (BSG Urteil vom 25.09.2014 - B 8 SO 7/13 R).

    Der in § 10 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII normierte Nachrang der Kinder- und Jugendhilfe gegenüber der Sozialhilfe setzt voraus, dass die Leistungen gleich, gleichartig, einander entsprechend, kongruent, einander überschneidend oder deckungsgleich sind (BSG Urteil vom 25.09.2014 - B 8 SO 7/13 R).

  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - wesentliche Behinderung - Hilfe zu einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2021 - L 9 SO 190/19
    Entscheidend ist mithin nicht, wie stark die geistigen Kräfte beeinträchtigt sind und in welchem Umfang ein Funktionsdefizit vorliegt, sondern wie sich die Beeinträchtigung auf die Teilhabemöglichkeit auswirkt (vgl. BSG Urteile vom 13.07.2017 - B 8 SO 1/16 R und vom 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R).

    Das BSG geht davon aus, dass bei Kindern eine wesentliche Behinderung bereits vorliege, wenn die mit einer Behinderung einhergehenden Beeinträchtigungen der erfolgreichen Teilnahme am Unterricht in einer Grundschule entgegenstehen, weil Lerninhalte ohne zusätzliche Hilfestellung nicht aufgenommen und verarbeitet werden könnten, denn eine Grundschulbildung bilde die essentielle Basis für jegliche weitere Schullaufbahn bzw eine valide spätere berufliche Tätigkeit (vgl. BSG Urteil vom 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R).

  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 34/06 R

    Medizinische Rehabilitationsleistung - Erstattungsanspruch des erstangegangenen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2021 - L 9 SO 190/19
    Für solche Fälle kann lediglich ein Anspruch aus § 104 SGB X eingreifen (BSG Urteil vom 26.06.2007 - B 1 KR 34/06 R).
  • BSG, 13.07.2017 - B 8 SO 1/16 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Heimunterbringung - Zuständigkeitsprüfung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2021 - L 9 SO 190/19
    Entscheidend ist mithin nicht, wie stark die geistigen Kräfte beeinträchtigt sind und in welchem Umfang ein Funktionsdefizit vorliegt, sondern wie sich die Beeinträchtigung auf die Teilhabemöglichkeit auswirkt (vgl. BSG Urteile vom 13.07.2017 - B 8 SO 1/16 R und vom 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R).
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